{"id":8443,"date":"2016-12-02T13:54:54","date_gmt":"2016-12-02T12:54:54","guid":{"rendered":"http:\/\/gruberebs.de\/wp16\/?page_id=8443&#038;lang=en"},"modified":"2016-12-02T13:54:54","modified_gmt":"2016-12-02T12:54:54","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/gruberebs.de\/en\/agbs\/","title":{"rendered":"AGBs"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section admin_label=&#8221;Sektion&#8221; transparent_background=&#8221;off&#8221; background_color=&#8221;rgba(255,255,255,0)&#8221; allow_player_pause=&#8221;off&#8221; inner_shadow=&#8221;off&#8221; parallax=&#8221;off&#8221; parallax_method=&#8221;on&#8221; padding_mobile=&#8221;off&#8221; make_fullwidth=&#8221;off&#8221; use_custom_width=&#8221;off&#8221; width_unit=&#8221;off&#8221; custom_width_px=&#8221;1080px&#8221; custom_width_percent=&#8221;80%&#8221; make_equal=&#8221;off&#8221; use_custom_gutter=&#8221;off&#8221; fullwidth=&#8221;on&#8221; specialty=&#8221;off&#8221; disabled=&#8221;off&#8221;][et_pb_fullwidth_slider admin_label=&#8221;Vollbreiter Slider&#8221; 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Geltung der Verkaufsbedingungen:<\/strong><br \/>\nAllen Angeboten, Verk\u00e4ufen, Lieferungen und Leistungen liegen diese, unsere Bedingungen zu Grunde; sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt und sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge, die der Verk\u00e4ufer\/ Lieferant mit seinen Vertragspartnern\/Auftraggebern \u00fcber die von ihm angebotenen Lieferungen und Leistungen schlie\u00dft. Sie gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers\/ Abnehmers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verk\u00e4ufer\/Lieferant ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verk\u00e4ufer\/Lieferant auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enth\u00e4lt oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverst\u00e4ndnis mit der Geltung jener Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n<p><strong>II. Angebote, Umfang der Lieferung:<\/strong><br \/>\n<strong>1.<\/strong> F\u00fcr den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung ma\u00dfgebend. M\u00fcndliche Nebenabreden werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie durch uns schriftlich best\u00e4tigt werden.<br \/>\n<strong>2.<\/strong> Die zu unserem Angebot geh\u00f6renden Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Ma\u00dfangaben, sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgebend, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet werden. An Kostenvoranschl\u00e4gen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor.<\/p>\n<p><strong>III. Preis und Zahlung:<\/strong><br \/>\n<strong>1.<\/strong> Die Preise gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Werk, zuz\u00fcglich Verpackung und Versand, sowie Montage, Inbetriebnahme, Einweisung und Transportversicherung. F\u00fcr Kleinauftr\u00e4ge unter 75,- Euro netto berechnen wir einen Kleinmengenzuschlag von 15,- Euro pro Auftrag.<br \/>\n<strong>2.<\/strong> Sofern Preise nicht ausdr\u00fccklich vereinbart sind, gelten unsere Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he hinzu.<br \/>\n<strong>3.<\/strong> Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen Zahlungen gegen Vorlage einer Rechnung innerhalb von 30 Tagen netto nach Versand bzw. Meldung der Versandbereitschaft. Unabh\u00e4ngig von einer Mahnung kommt der Abnehmer in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach F\u00e4lligkeit und Zugang der Rechnung bezahlt.<br \/>\n<strong>4.<\/strong> Die Aufrechnung mit Gegenanspr\u00fcchen des Abnehmers\/Auftraggebers oder die Zur\u00fcckbehaltung von Zahlungen wegen solcher Anspr\u00fcche ist nur zul\u00e4ssig, soweit die Gegenanspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/p>\n<p><strong>IV. Lieferung:<\/strong><br \/>\n<strong>1.<\/strong> Unsere Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Abnehmers ab Werk. Mit Aufgabe zum Transport haben wir unsere Verpflichtung erf\u00fcllt.<br \/>\n<strong>2.<\/strong> Ist die Ware auf Abruf verkauft wird nach Ablauf der vereinbarten Frist die noch nicht abgenommene Menge automatisch geliefert und in Rechnung gestellt.<br \/>\n<strong>3.<\/strong> Wir behalten uns bei allen Auftr\u00e4gen eine Mehr- oder Mindermengenlieferung bis zu 10 % (in Worten zehn von Hundert) eines Auftrages vor.<br \/>\n<strong>4.<\/strong> Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ist der Sitz des Lieferanten, soweit nichts anderes bestimmt ist.<\/p>\n<p><strong>V. Lieferzeit:<\/strong><br \/>\n<strong>1.<\/strong> Die Angabe von Lieferfristen ist unverbindlich. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet werden.<br \/>\n<strong>2.<\/strong> Ma\u00dfnahmen im Rahmen von Arbeitsk\u00e4mpfen, h\u00f6herer Gewalt oder andere, unvorhersehbare Ereignisse f\u00fchren zu einer angemessenen Verl\u00e4ngerung der Lieferfrist.<br \/>\n<strong>3.<\/strong> Entsteht dem Abnehmer infolge Lieferverzuges durch uns Schaden, wird eine etwaige Verzugsentsch\u00e4digung des Bestellers begrenzt auf 5 % vom Warenwert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Versp\u00e4tung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgem\u00e4\u00df benutzt werden kann. Weitere Anspr\u00fcche des Abnehmers werden ausgeschlossen, es sei denn, wir haften zwingend f\u00fcr Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n<p><strong>VI. Versand:<\/strong><br \/>\n<strong>1.<\/strong> Die Transportgefahr f\u00fcr alle Sendungen \u2013 auch eventuelle R\u00fccksendungen \u2013 sowie die Kosten des Transports tr\u00e4gt der Besteller. Die Gefahr geht mit der Absendung der Lieferung an ihn \u00fcber.<br \/>\n<strong>2.<\/strong> Eine Transportversicherung wird nur auf Weisung und Kosten des Bestellers abgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>VII. Eigentumsvorbehalt:<\/strong><br \/>\n<strong>1.<\/strong> Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung s\u00e4mtlicher Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung zwischen dem Lieferanten und dem Abnehmer Eigentum des Lieferanten. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung ber\u00fchrt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwerts beim Lieferanten.<br \/>\n<strong>2.<\/strong> Der Abnehmer ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware im normalen Gesch\u00e4ftsverkehr berechtigt; eine\u00a0 Ver\u00e4nderung, Sicherungs\u00fcbereignung oder Sicherungszession ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Rechte des Vorbehaltsverk\u00e4ufers beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern.<br \/>\n<strong>3.<\/strong> Die Forderung des Abnehmers aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware tritt der Abnehmer schon jetzt an den Lieferanten ab; der Lieferant nimmt diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und des Einziehungsrechts des Lieferanten ist der Abnehmer zur Einziehung so lange berechtigt, wie er seinen Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Lieferanten nachkommt und nicht in Verm\u00f6gensverfall ger\u00e4t.<br \/>\nAuf Verlangen des Lieferanten hat der Abnehmer die zur Einziehung erforderlichen Angaben \u00fcber die abgetretenen Forderungen dem Lieferanten zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.<br \/>\n<strong>4.<\/strong> Eine etwaige Be- und Verarbeitung der Vorbehaltswaren nimmt der Abnehmer f\u00fcr den Lieferanten vor, ohne dass f\u00fcr Letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Lieferanten geh\u00f6renden Waren stehen dem Lieferanten der dabei entstehenden Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu der \u00fcbrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung zu. Erwirbt der Abnehmer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner dar\u00fcber einig, dass der Abnehmer dem Lieferanten im Verh\u00e4ltnis des Fakturenwertes der verarbeiteten bzw. verbundenen Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen<br \/>\nSache einr\u00e4umt und diese unentgeltlich f\u00fcr den Lieferanten verwahrt.<br \/>\n<strong>5.<\/strong> Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich, ob ohne oder nach Verarbeitung oder Verbindung weiter ver\u00e4u\u00dfert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in H\u00f6he des Fakturenwertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit anderen Waren weiter ver\u00e4u\u00dfert wird. Alle Kosten, die mit der Forderungseinziehung gegen Dritte oder mit der R\u00fccknahme der Liefergegenst\u00e4nde verbunden sind,tr\u00e4gt der Abnehmer.<br \/>\n<strong>6.<\/strong> \u00dcber Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Abnehmer den Lieferanten unverz\u00fcglich unter \u00dcbergabe der f\u00fcr eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.<br \/>\n<strong>7.<\/strong> Der Lieferant verpflichtet sich, die ihm nach den Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach seiner Wahl auf Verlangen des Abnehmers insoweit frei zu geben, als der Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % oder mehr \u00fcbersteigt.<br \/>\n<strong>8.<\/strong> In der R\u00fccknahme der Liefergegenst\u00e4nde liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrag.<br \/>\n<strong>9.<\/strong> Der Wert der zur\u00fcckgenommenen Liefergegenst\u00e4nde wird dem Abnehmer gutgebracht. Der Wert besteht in der H\u00e4lfte des Rechnungspreises (ohne Montagekosten). Die Gruber GmbH kann stattdessen einen geringeren, der Abnehmer einen h\u00f6heren Wert nachweisen; insbesondere ist die Gruber GmbH berechtigt, die Verwertung durch freih\u00e4ndigen Verkauf durchzuf\u00fchren, nachdem dies dem Abnehmer zwei Wochen vorher schriftlich angedroht worden war.<\/p>\n<p><strong>VIII. Anspruchsgef\u00e4hrdung:<\/strong><br \/>\n<strong>1.<\/strong> Tritt in den Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen des Abnehmers eine wesentliche Verschlechterung ein, durch welche unsere Anspr\u00fcche gef\u00e4hrdet werden, oder stellt sich heraus, dass in den letzten 3 Jahren vor Vertragsabschluss ein Konkursverfahren \u00fcber das Verm\u00f6gen des Abnehmers er\u00f6ffnet oder mangels Masse zur\u00fcckgewiesen wurde oder dass der Abnehmer die eidesstattliche Verm\u00f6gensversicherung abgegeben hat oder dass Haftbefehl hierzu eingegangen ist, ist die Gruber GmbH berechtigt, vom Abnehmer Vorleistung oder Sicherheitsleistung durch Bankb\u00fcrgschaft zu verlangen. Kommt der Abnehmer dem Verlangen binnen angemessener Frist nicht nach, ist die Gruber GmbH berechtigt, vom Vertrag durch schriftliche Erkl\u00e4rung zur\u00fcckzutreten.<br \/>\n<strong> 2.<\/strong> Weitergehende gesetzliche Anspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>IX. Gew\u00e4hrleistung und Haftung:<\/strong><br \/>\n<strong>1.<\/strong> Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.<br \/>\n<strong>2.<\/strong> Die gelieferten Gegenst\u00e4nde sind unverz\u00fcglich nach Ablieferung an den Auftraggeber \/Abnehmer oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgf\u00e4ltig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher M\u00e4ngel oder anderer M\u00e4ngel, die bei einer unverz\u00fcglichen, sorgf\u00e4ltigen Untersuchung erkennbar gewesen w\u00e4ren, als vom K\u00e4ufer genehmigt, wenn dem Verk\u00e4ufer nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche M\u00e4ngelr\u00fcge zugeht. Hinsichtlich anderer M\u00e4ngel gelten die Liefergegenst\u00e4nde als vom K\u00e4ufer genehmigt, wenn die M\u00e4ngelr\u00fcge vom Verk\u00e4ufer nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel f\u00fcr den Auftraggeber bei normaler Wendung bereits zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt<br \/>\nerkennbar, ist jedoch dieser Zeitpunkt f\u00fcr den Beginn der R\u00fcgefrist ma\u00dfgeblich. Auf Verlangen des Verk\u00e4ufers\/Lieferanten ist ein beanstandeter<br \/>\nLiefergegenstand frachtfrei an den Verk\u00e4ufer zur\u00fcckzusenden. Bei berechtigter M\u00e4ngelr\u00fcge verg\u00fctet der Verk\u00e4ufer\/ Lieferant die Kosten des g\u00fcnstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erh\u00f6hen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauchs befindet.<br \/>\n<strong>3.<\/strong> Bei Sachm\u00e4ngeln der gelieferten Gegenst\u00e4nde ist der Verk\u00e4ufer\/ Lieferant nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zun\u00e4chst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unm\u00f6glichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verz\u00f6gerungen der Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen, kann der Auftraggeber vom Vertrag zur\u00fccktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.<br \/>\n<strong>4.<\/strong> Bei M\u00e4ngeln von Bauteilen anderer Hersteller, die der Verk\u00e4ufer aus lizenzrechtlichen oder tats\u00e4chlichen Gr\u00fcnden nicht beseitigen kann, wird der Verk\u00e4ufer nach seiner Wahl seine Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen den Hersteller und Lieferanten f\u00fcr Rechnung des Auftraggebers geltend machen und an den Auftraggeber abtreten. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen den Verk\u00e4ufer bestehen bei derartigen M\u00e4ngeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Ma\u00dfgabe dieser allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Anspr\u00fcche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. W\u00e4hrend der Dauer des Rechtsstreits ist die Dauer der Verj\u00e4hrung der betreffenden Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Auftraggebers gegen den Verk\u00e4ufer gehemmt.<br \/>\n<strong>5.<\/strong> Die Gew\u00e4hrleistung entf\u00e4llt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Verk\u00e4ufers den Liefergegenstand \u00e4ndert oder durch Dritte \u00e4ndern l\u00e4sst und die M\u00e4ngelbeseitigung hierdurch unm\u00f6glich oder unzumutbar erschwert wird. In jeden Fall hat der Auftraggeber die durch die \u00c4nderung entstehenden Mehrkosten der M\u00e4ngelbeseitigung zu tragen.<br \/>\n<strong>6.<\/strong> Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenst\u00e4nde erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel.<br \/>\n<strong>7.<\/strong> Der Lieferant \u00fcbernimmt ausdr\u00fccklich keine Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den, die aus nachfolgenden Gr\u00fcnden entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung oder Behandlung und\/ oder Missachtung der in der Bedienungsanleitung vorgeschriebenen Handhabung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Abnehmer sowie Abnutzung und Verschlei\u00df (wie z.B. an Druckk\u00f6pfen, Riemen, Kugellagern oder Silikonrollen), ferner bei Verwendung ungeeigneter, vom Lieferanten nicht empfohlener Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, Verbrauchsmaterialien oder Reinigungsmittel, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Lieferanten zur\u00fcck zu f\u00fchren sind.<\/p>\n<p><strong>X. Haftung und Schadenersatz wegen Verschuldens<\/strong><br \/>\n<strong>1.<\/strong> Die Haftung des Verk\u00e4ufers\/Lieferanten auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unm\u00f6glichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein<br \/>\nVerschulden ankommt, nach Ma\u00dfgabe dieser Ziffer X. eingeschr\u00e4nkt.<br \/>\n<strong>2.<\/strong> Der Verk\u00e4ufer\/Lieferant haftet nicht im Falle einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit seiner Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von M\u00e4ngeln, die seine Funktionsf\u00e4higkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeintr\u00e4chtigen, sowie Beratungsschutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgem\u00e4\u00dfe Verwendung des Liefergegenstandes erm\u00f6glichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Sch\u00e4den bezwecken.<br \/>\n<strong>3.<\/strong> Soweit der Verk\u00e4ufer\/Lieferant nach Ziffer 2 dem Grunde nach auf Schadenersatz haftet, ist diese Haftung auf Sch\u00e4den begrenzt, die der Verk\u00e4ufer\/Lieferant bei Vertragsschluss als m\u00f6gliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrs\u00fcblicher Sorgfalt h\u00e4tte voraussehen m\u00fcssen. Mittelbare Sch\u00e4den und Folgesch\u00e4den, die Folgen von M\u00e4ngeln des Liefergegenstands sind, sind au\u00dferdem nur ersatzf\u00e4hig, soweit solche Sch\u00e4den bei bestimmungsgem\u00e4\u00dfer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.<br \/>\n<strong>4.<\/strong> Im Falle einer Haftung f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit ist die Ersatzpflicht des Verk\u00e4ufers\/Lieferanten f\u00fcr Sachsch\u00e4den und daraus resultierende weitere Verm\u00f6genssch\u00e4den auf das Doppelte des Brutto-Auftragswerts, maximal auf eine Million Euro je Schadensfall beschr\u00e4nkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.<br \/>\n<strong>5.<\/strong> Die vorstehenden Haftungsausschl\u00fcsse und \u2013beschr\u00e4nkungen gelten in gleichem Umfang zu Gunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen des Verk\u00e4ufers\/Lieferanten.<br \/>\n<strong>6.<\/strong> Soweit der Verk\u00e4ufer\/Lieferant technische Ausk\u00fcnfte gibt oder beratend t\u00e4tig wird und diese Ausk\u00fcnfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang geh\u00f6ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.<br \/>\n<strong>7.<\/strong> Die Einschr\u00e4nkungen dieser Regelungen gelten nicht f\u00fcr die Haftung des Verk\u00e4ufers\/Lieferanten wegen vors\u00e4tzlichen Verhaltens, f\u00fcr garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n<p><strong>XI. R\u00fccktrittsrecht:<\/strong><br \/>\n<strong>1.<\/strong> Der Abnehmer kann vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn der Gruber GmbH die gesamte Leistung endg\u00fcltig unm\u00f6glich wird.<br \/>\n<strong>2.<\/strong> Ger\u00e4t die Gruber GmbH in Leistungsverzug und gew\u00e4hrt der Abnehmer der in Verzug befindlichen Gruber GmbH eine angemessene Nachfrist mit der ausdr\u00fccklichen Erkl\u00e4rung, dass er nach Ablauf dieser Frist eine Annahme der Leistung ablehne, und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Abnehmer zum R\u00fccktritt berechtigt.<br \/>\n<strong>3.<\/strong> Tritt der Abnehmer vom Vertrag zur\u00fcck, ohne dass dies vom Lieferant zu vertreten ist, so hat der Abnehmer eine Stornobetrag in H\u00f6he von 10 % des Fakturen Wertes dem Lieferanten zu bezahlen. Bereits auf Kundenanforderung erfolgte Konstruktionsarbeiten, Softwareleistungen, kundenspezifisch gefertigte Bauteile o.\u00e4. werden gesondert in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p><strong>XII. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand:<\/strong><br \/>\n<strong>1.<\/strong> Bei allen sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Abnehmer Vollkaufmann ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das f\u00fcr den Hauptsitz der Gruber GmbH zust\u00e4ndig ist. Die Gruber GmbH ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Abnehmers zu klagen.<br \/>\n<strong>2.<\/strong> F\u00fcr die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Gruber GmbH und dem Abnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (ohne UN-Kaufrecht CISG)<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4fts-, Liefer- und Verkaufsbedingungen der Gruber GmbH, elektronische Beschriftungssysteme I. Geltung der Verkaufsbedingungen: Allen Angeboten, Verk\u00e4ufen, Lieferungen und Leistungen liegen diese, unsere Bedingungen zu Grunde; sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt und sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge, die der Verk\u00e4ufer\/ Lieferant mit seinen Vertragspartnern\/Auftraggebern \u00fcber die von ihm angebotenen Lieferungen und Leistungen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":70,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_et_pb_use_builder":"on","_et_pb_old_content":"<table style=\"width: 527px;\" border=\"0\"><tbody><tr><td><p><strong><strong>Allgemeine Gesch\u00e4fts-, Liefer- und Verkaufsbedingungen der Gruber GmbH, elektronische Beschriftungssysteme<\/strong><\/strong>\u00a0<\/p><p><strong>I. Geltung der Verkaufsbedingungen:<\/strong><br \/> Allen Angeboten, Verk\u00e4ufen, Lieferungen und Leistungen liegen diese, unsere Bedingungen zu Grunde; sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der<br \/> Lieferung anerkannt und sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge, die der Verk\u00e4ufer\/ Lieferant mit seinen Vertragspartnern\/Auftraggebern \u00fcber die von ihm angebotenen Lieferungen und Leistungen schlie\u00dft. Sie gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers\/ Abnehmers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verk\u00e4ufer\/Lieferant ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verk\u00e4ufer\/Lieferant auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enth\u00e4lt oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverst\u00e4ndnis mit der Geltung jener Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p><p>II. Angebote, Umfang der Lieferung:<br \/> <strong>1.<\/strong> F\u00fcr den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung ma\u00dfgebend. M\u00fcndliche Nebenabreden werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie durch uns schriftlich best\u00e4tigt werden.<br \/> <strong>2.<\/strong> Die zu unserem Angebot geh\u00f6renden Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Ma\u00dfangaben, sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgebend, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet werden. An Kostenvoranschl\u00e4gen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor.<\/p><p><strong>III. Preis und Zahlung:<\/strong><br \/> <strong>1.<\/strong> Die Preise gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Werk, zuz\u00fcglich Verpackung und Versand, sowie Montage, Inbetriebnahme, Einweisung und Transportversicherung. F\u00fcr Kleinauftr\u00e4ge unter 75,- Euro netto berechnen wir einen Kleinmengenzuschlag von 15,- Euro pro Auftrag.<br \/> <strong>2.<\/strong> Sofern Preise nicht ausdr\u00fccklich vereinbart sind, gelten unsere Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he hinzu.<br \/> <strong>3.<\/strong> Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen Zahlungen gegen Vorlage einer Rechnung innerhalb von 30 Tagen netto nach Versand bzw. Meldung der Versandbereitschaft. Unabh\u00e4ngig von einer Mahnung kommt der Abnehmer in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach F\u00e4lligkeit und Zugang der Rechnung bezahlt.<br \/> <strong>4.<\/strong> Die Aufrechnung mit Gegenanspr\u00fcchen des Abnehmers\/Auftraggebers oder die Zur\u00fcckbehaltung von Zahlungen wegen solcher Anspr\u00fcche ist nur zul\u00e4ssig, soweit die Gegenanspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/p><p><strong>IV. Lieferung:<\/strong><br \/> <strong>1.<\/strong> Unsere Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Abnehmers ab Werk. Mit Aufgabe zum Transport haben wir unsere Verpflichtung erf\u00fcllt.<br \/> <strong>2.<\/strong> Ist die Ware auf Abruf verkauft wird nach Ablauf der vereinbarten Frist die noch nicht abgenommene Menge automatisch geliefert und in Rechnung gestellt.<br \/> <strong>3.<\/strong> Wir behalten uns bei allen Auftr\u00e4gen eine Mehr- oder Mindermengenlieferung bis zu 10 % (in Worten zehn von Hundert) eines Auftrages vor.<br \/> <strong>4.<\/strong> Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ist der Sitz des Lieferanten, soweit nichts anderes bestimmt ist.<\/p><p><strong>V. Lieferzeit:<\/strong><br \/> <strong>1.<\/strong> Die Angabe von Lieferfristen ist unverbindlich. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet werden.<br \/> <strong>2.<\/strong> Ma\u00dfnahmen im Rahmen von Arbeitsk\u00e4mpfen, h\u00f6herer Gewalt oder andere, unvorhersehbare Ereignisse f\u00fchren zu einer angemessenen Verl\u00e4ngerung der Lieferfrist.<br \/> <strong>3.<\/strong> Entsteht dem Abnehmer infolge Lieferverzuges durch uns Schaden, wird eine etwaige Verzugsentsch\u00e4digung des Bestellers begrenzt auf 5 % vom Warenwert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Versp\u00e4tung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgem\u00e4\u00df benutzt werden kann. Weitere Anspr\u00fcche des Abnehmers werden ausgeschlossen, es sei denn, wir haften zwingend f\u00fcr Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p><p>VI. Versand:<br \/> <strong>1.<\/strong> Die Transportgefahr f\u00fcr alle Sendungen - auch eventuelle R\u00fccksendungen - sowie die Kosten des Transports tr\u00e4gt der Besteller. Die Gefahr geht mit der Absendung der Lieferung an ihn \u00fcber.<br \/> <strong>2.<\/strong> Eine Transportversicherung wird nur auf Weisung und Kosten des Bestellers abgeschlossen.<\/p><p><strong>VII. Eigentumsvorbehalt:<\/strong><br \/> <strong>1.<\/strong> Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung s\u00e4mtlicher Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung zwischen dem Lieferanten und dem Abnehmer Eigentum des Lieferanten. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung ber\u00fchrt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwerts beim Lieferanten.<br \/> <strong>2.<\/strong> Der Abnehmer ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware im normalen Gesch\u00e4ftsverkehr berechtigt; eine Ver\u00e4nderung, Sicherungs\u00fcbereignung oder Sicherungszession ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Rechte des Vorbehaltsverk\u00e4ufers beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern.<br \/> <strong>3.<\/strong> Die Forderung des Abnehmers aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware tritt der Abnehmer schon jetzt an den Lieferanten ab; der Lieferant nimmt diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und des Einziehungsrechts des Lieferanten ist der Abnehmer zur Einziehung so lange berechtigt, wie er seinen Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Lieferanten nachkommt und nicht in Verm\u00f6gensverfall ger\u00e4t. Auf Verlangen des Lieferanten hat der Abnehmer die zur Einziehung erforderlichen Angaben \u00fcber die abgetretenen Forderungen dem Lieferanten zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.<br \/> <strong>4.<\/strong> Eine etwaige Be- und Verarbeitung der Vorbehaltswaren nimmt der Abnehmer f\u00fcr den Lieferanten vor, ohne dass f\u00fcr Letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Lieferanten geh\u00f6renden Waren stehen dem Lieferanten der dabei entstehenden Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu der \u00fcbrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung zu. Erwirbt der Abnehmer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner dar\u00fcber einig, dass der Abnehmer dem Lieferanten im Verh\u00e4ltnis des Fakturenwertes der verarbeiteten bzw. verbundenen Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einr\u00e4umt und diese unentgeltlich f\u00fcr den Lieferanten verwahrt.<br \/> <strong>5.<\/strong> Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich, ob ohne oder nach Verarbeitung oder Verbindung weiter ver\u00e4u\u00dfert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in H\u00f6he des Fakturenwertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit anderen Waren weiter ver\u00e4u\u00dfert wird. Alle Kosten, die mit der Forderungseinziehung gegen Dritte oder mit der R\u00fccknahme der Liefergegenst\u00e4nde verbunden sind, tr\u00e4gt der Abnehmer.<br \/> <strong>6.<\/strong> \u00dcber Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Abnehmer den Lieferanten unverz\u00fcglich unter \u00dcbergabe der f\u00fcr eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.<br \/> <strong>7.<\/strong> Der Lieferant verpflichtet sich, die ihm nach den Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach seiner Wahl auf Verlangen des Abnehmers insoweit frei zu geben, als der Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % oder mehr \u00fcbersteigt.<br \/> <strong>8.<\/strong> In der R\u00fccknahme der Liefergegenst\u00e4nde liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrag.<br \/> <strong>9.<\/strong> Der Wert der zur\u00fcckgenommenen Liefergegenst\u00e4nde wird dem Abnehmer gutgebracht. Der Wert besteht in der H\u00e4lfte des Rechnungspreises (ohne Montagekosten). Die Gruber GmbH kann stattdessen einen geringeren, der Abnehmer einen h\u00f6heren Wert nachweisen; insbesondere ist die Gruber GmbH berechtigt, die Verwertung durch freih\u00e4ndigen Verkauf durchzuf\u00fchren, nachdem dies dem Abnehmer zwei Wochen vorher schriftlich angedroht worden war.<\/p><p><strong>VIII. Anspruchsgef\u00e4hrdung:<\/strong><br \/> <strong>1.<\/strong> Tritt in den Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen des Abnehmers eine wesentliche Verschlechterung ein, durch welche unsere Anspr\u00fcche gef\u00e4hrdet werden, oder stellt sich heraus, dass in den letzten 3 Jahren vor Vertragsabschluss ein Konkursverfahren \u00fcber das Verm\u00f6gen des Abnehmers er\u00f6ffnet oder mangels Masse zur\u00fcckgewiesen wurde oder dass der Abnehmer die eidesstattliche Verm\u00f6gensversicherung abgegeben hat oder dass Haftbefehl hierzu eingegangen ist, ist die Gruber GmbH berechtigt,<br \/> vom Abnehmer Vorleistung oder Sicherheitsleistung durch Bankb\u00fcrgschaft zu verlangen.<br \/> Kommt der Abnehmer dem Verlangen binnen angemessener Frist nicht nach, ist die Gruber GmbH berechtigt, vom Vertrag durch schriftliche Erkl\u00e4rung zur\u00fcckzutreten.<br \/> <strong> 2.<\/strong> Weitergehende gesetzliche Anspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt.<\/p><p><strong>IX. Gew\u00e4hrleistung und Haftung:<\/strong><br \/> <strong>1.<\/strong> Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.<br \/> <strong>2.<\/strong> Die gelieferten Gegenst\u00e4nde sind unverz\u00fcglich nach Ablieferung an den Auftraggeber \/Abnehmer oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgf\u00e4ltig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher M\u00e4ngel oder anderer M\u00e4ngel, die bei einer unverz\u00fcglichen, sorgf\u00e4ltigen Untersuchung erkennbar gewesen w\u00e4ren, als vom K\u00e4ufer genehmigt, wenn dem Verk\u00e4ufer nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche M\u00e4ngelr\u00fcge zugeht. Hinsichtlich anderer M\u00e4ngel gelten die Liefergegenst\u00e4nde als vom K\u00e4ufer genehmigt, wenn die M\u00e4ngelr\u00fcge vom Verk\u00e4ufer nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel f\u00fcr den Auftraggeber bei normaler Wendung bereits zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser Zeitpunkt f\u00fcr den Beginn der R\u00fcgefrist ma\u00dfgeblich.<br \/> Auf Verlangen des Verk\u00e4ufers\/Lieferanten ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an den Verk\u00e4ufer zur\u00fcckzusenden. Bei berechtigter M\u00e4ngelr\u00fcge verg\u00fctet der Verk\u00e4ufer\/ Lieferant die Kosten des g\u00fcnstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erh\u00f6hen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauchs befindet.<br \/> <strong>3.<\/strong> Bei Sachm\u00e4ngeln der gelieferten Gegenst\u00e4nde ist der Verk\u00e4ufer\/ Lieferant nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zun\u00e4chst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unm\u00f6glichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verz\u00f6gerungen der Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen, kann der Auftraggeber vom Vertrag zur\u00fccktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.<br \/> <strong>4.<\/strong> Bei M\u00e4ngeln von Bauteilen anderer Hersteller, die der Verk\u00e4ufer aus lizenzrechtlichen oder tats\u00e4chlichen Gr\u00fcnden nicht beseitigen kann, wird der Verk\u00e4ufer nach seiner Wahl seine Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen den Hersteller und Lieferanten f\u00fcr Rechnung des Auftraggebers geltend machen und an den Auftraggeber abtreten. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen den Verk\u00e4ufer bestehen bei derartigen M\u00e4ngeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Ma\u00dfgabe dieser allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Anspr\u00fcche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. W\u00e4hrend der Dauer des Rechtsstreits ist die Dauer der Verj\u00e4hrung der betreffenden Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Auftraggebers gegen den Verk\u00e4ufer gehemmt.<br \/> <strong>5.<\/strong> Die Gew\u00e4hrleistung entf\u00e4llt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Verk\u00e4ufers den Liefergegenstand \u00e4ndert oder durch Dritte \u00e4ndern l\u00e4sst und die M\u00e4ngelbeseitigung hierdurch unm\u00f6glich oder unzumutbar erschwert wird. In jeden Fall hat der Auftraggeber die durch die \u00c4nderung entstehenden Mehrkosten der M\u00e4ngelbeseitigung zu tragen.<br \/> <strong>6.<\/strong> Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenst\u00e4nde erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel.<br \/> <strong>7.<\/strong> Der Lieferant \u00fcbernimmt ausdr\u00fccklich keine Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den, die aus nachfolgenden Gr\u00fcnden entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung oder Behandlung und\/ oder Missachtung der in der Bedienungsanleitung vorgeschriebenen Handhabung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Abnehmer sowie Abnutzung und Verschlei\u00df (wie z.B. an Druckk\u00f6pfen, Riemen, Kugellagern oder Silikonrollen), ferner bei Verwendung ungeeigneter, vom Lieferanten nicht empfohlener Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, Verbrauchsmaterialien oder Reinigungsmittel, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Lieferanten zur\u00fcck zu f\u00fchren sind.<\/p><p><strong>X. Haftung und Schadenersatz wegen Verschuldens<\/strong><br \/> <strong>1.<\/strong> Die Haftung des Verk\u00e4ufers\/Lieferanten auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unm\u00f6glichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Ma\u00dfgabe dieser Ziffer X. eingeschr\u00e4nkt.<br \/> <strong>2.<\/strong> Der Verk\u00e4ufer\/Lieferant haftet nicht im Falle einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit seiner Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von M\u00e4ngeln, die seine Funktionsf\u00e4higkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeintr\u00e4chtigen, sowie Beratungsschutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgem\u00e4\u00dfe Verwendung des Liefergegenstandes erm\u00f6glichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Sch\u00e4den bezwecken.<br \/> <strong>3.<\/strong> Soweit der Verk\u00e4ufer\/Lieferant nach Ziffer 2 dem Grunde nach auf Schadenersatz haftet, ist diese Haftung auf Sch\u00e4den begrenzt, die der Verk\u00e4ufer\/Lieferant bei Vertragsschluss als m\u00f6gliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrs\u00fcblicher Sorgfalt h\u00e4tte voraussehen m\u00fcssen. Mittelbare Sch\u00e4den und Folgesch\u00e4den, die Folgen von M\u00e4ngeln des Liefergegenstands sind, sind au\u00dferdem nur ersatzf\u00e4hig, soweit solche Sch\u00e4den bei bestimmungsgem\u00e4\u00dfer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.<br \/> <strong>4.<\/strong> Im Falle einer Haftung f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit ist die Ersatzpflicht des Verk\u00e4ufers\/Lieferanten f\u00fcr Sachsch\u00e4den und daraus resultierende weitere Verm\u00f6genssch\u00e4den auf das Doppelte des Brutto-Auftragswerts, maximal auf eine Million Euro je Schadensfall beschr\u00e4nkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.<br \/> <strong>5.<\/strong> Die vorstehenden Haftungsausschl\u00fcsse und \u2013beschr\u00e4nkungen gelten in gleichem Umfang zu Gunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen des Verk\u00e4ufers\/Lieferanten.<br \/> <strong>6.<\/strong> Soweit der Verk\u00e4ufer\/Lieferant technische Ausk\u00fcnfte gibt oder beratend t\u00e4tig wird und diese Ausk\u00fcnfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang geh\u00f6ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.<br \/> <strong>7.<\/strong> Die Einschr\u00e4nkungen dieser Regelungen gelten nicht f\u00fcr die Haftung des Verk\u00e4ufers\/Lieferanten wegen vors\u00e4tzlichen Verhaltens, f\u00fcr garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p><p><strong>XI. R\u00fccktrittsrecht:<\/strong><br \/> <strong>1.<\/strong> Der Abnehmer kann vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn der Gruber GmbH die gesamte Leistung endg\u00fcltig unm\u00f6glich wird.<br \/> <strong>2.<\/strong> Ger\u00e4t die Gruber GmbH in Leistungsverzug und gew\u00e4hrt der Abnehmer der in Verzug befindlichen Gruber GmbH eine angemessene Nachfrist mit der ausdr\u00fccklichen Erkl\u00e4rung, dass er nach Ablauf dieser Frist eine Annahme der Leistung ablehne, und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Abnehmer zum R\u00fccktritt berechtigt.<br \/> <strong>3.<\/strong> Tritt der Abnehmer vom Vertrag zur\u00fcck, ohne dass dies vom Lieferant zu vertreten ist, so hat der Abnehmer einen Stornobetrag in H\u00f6he von 10 % des Fakturen Wertes dem Lieferanten zu bezahlen. Bereits auf Kundenanforderung erfolgte Konstruktionsarbeiten, Softwareleistungen, kundenspezifisch gefertigte Bauteile o.\u00e4. werden gesondert in Rechnung gestellt.<\/p><p>XII. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand:<br \/> <strong>1.<\/strong> Bei allen sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Abnehmer Vollkaufmann ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das f\u00fcr den Hauptsitz der Gruber GmbH zust\u00e4ndig ist. Die Gruber GmbH ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Abnehmers zu klagen.<br \/> <strong>2.<\/strong> F\u00fcr die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Gruber GmbH und dem Abnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (ohne UN-Kaufrecht CISG)<\/p><\/td><td>\u00a0<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"difl_page_category":[],"class_list":["post-8443","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.3 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>AGBs &#8211; Gruber GmbH<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/gruberebs.de\/agbs\/?lang=en\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"en_US\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"AGBs &#8211; Gruber GmbH\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Allgemeine Gesch\u00e4fts-, Liefer- und Verkaufsbedingungen der Gruber GmbH, elektronische Beschriftungssysteme I. 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